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Urteil im Pforzheimer Kinderpornofall fällt am 16. Dezember 2019

Bild: Der Angeklagte (2. v.l.)  vor dem Pforzheimer Amtsgericht

Der Angeklagte (2. v.l.) vor dem Pforzheimer Amtsgericht

Nach rund drei Stunden Verhandlung am 9.12. 2019 wird nun das Urteil wohl erst am 16. Dezember vor dem Amtsgericht Pforzheim verkündet werden.

Anwesend waren diesesmal nicht nur der Angeklagte , sondern auch mehrere Personen aus dem Umfeld der Pädoszene, auch Gegner, bizarrerweise wurde dabei auch ein Buch über Pädophilie ausgetauscht..
Ein bekannter Mann wurde wegen des Tragens eines grossen roten Zylinders im Gerichtssaal vom Richter namentlich gemahnt, diesen abzusetzen.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden ,in einer 1-Zimmer-Wohnung an der Pflügerstrasse in Pforzheim eine international agierende Internet-Plattform mit kinderpornografischem Inhalten im geschützten Darknet betrieben zu haben. Nach Hinweisen des FBI an das BKA flog er auf, die Wohnung wurde durchsucht und es erfolgte die Festnahme im Frühjahr 2019. Ein Mitarbeiter seiner früheren Firma aus Stuttgart bezeichnete ihn als verschlossenen Typus, der sich vor Jahren plötzlich zu verändern begann, sich von Rohkost ernährte, Haare und auch Bartwuchs seien stark gewachsen, er habe sich sozial abgekapselt. Dazu kamen viele Fehlzeiten, Reduzierung auch der Arbeitszeit, bis zur Freistellung dann 2019. Der geladene Gutachter aus Heidelberg trug vor ,dass er kein Gespräch mit dem Angeklagten führen konnte, sein Gutachten stützt sich nur auf die Aktenlage wie z.B. den Zustand der Wohnung bei der Durchsuchung und digitale Spuren im Internet. Hier ergebe sich bei der Bewertung dazu keine Hinweise auf eine feste Beziehung zu einem Partner/in, Pädophilie ist Schicksal. Der Mann ist überdurchschnittlich intelligent, Hochschulreife, abgebrochenes Chemiestudium, Ausbildung zum chemisch-technischen Assistenten.. Von einem Kontrollverlust könne aber auch keine Rede sein, beim Angeklagte läge keine Schuldminderung durch eine psychische Krankheit vor. Die Öffentlichkeit wurde danach auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen, die Verkündung des Urteils auf Montag, den 16. Dezember festgesetzt.

 

10.12.2019

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